Garagen Brandenburg
Für viele Garagen benötigen Sie keine Baugenehmigung.
Genehmigungsfreies Bauen ohne Bauantrag:
- • Die Grundfläche darf 50 m² betragen.
• Die Höhe darf max. 3 m betragen.
• Die Garage darf maximal 9,00 m an jeder Grundstücksgrenze anliegen, 15 m Grundstücksgrenze dürfen insgesamt betroffen sein.
• Die Gebäudehöhe (mittlere Höhe) beträgt maximal 3,00 m.
• Bei Garagen bis 50 m² sind keine Abstandsflächen notwendig.
Notwendige Unterlagen für den Bauantrag:
- Amtlicher Bauantrag
- Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
- Lageplan
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung
- Angabe der Eigentümer der Nachbargrundstücke (mit Flurstücknummer sowie Name und Anschrift)
- Bebauungsplan, falls vorhanden
- Angabe der Nachbarn (Name, Adresse und Flurstück)
Landesbauordnung Brandenburg als PDF
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Eine kleine Garagengeschichte
Kleingeldbunker
In Brandenburg gibt es nicht die meisten Garagen, aber hier werden sie am ungewöhnlichsten genutzt. So steht in diesem Land die Garage mit dem meisten Kleingeld. Eine Klofrau verstaute ihr gesamtes Kleingeld in einer Fertiggarage. Über Jahre hinweg hortete sie dort ihr kleines Vermögen. Über 40 000,00 € in Münzen fand ihr Sohn, als er sein Motorrad in die Garage stellen wollte. Da der höchste Wert der Münzen 50 Cent betrug, benötigten er und seine Frau fünf Monate, um es zu sortieren und anschließend zur Bank zu bringen.
Ob die Frau heute noch arbeitet und, vor allem, wo, ist nicht bekannt.
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